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Der Ampel-Plan für die künftige Finanzierung im Schulsystem

Politik-Redakteurin
Quelle: Getty Images/Maskot
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Seit Monaten tobt ein Bund-Länder-Streit darüber, wer wie viel in den „Digitalpakt 2.0“ einzahlen soll, um Schulen zukunftsfähig aufzustellen. Nun legt das Bildungsministerium sein Konzept vor. Zwar wird „letztmalige Unterstützung“ zugesagt – zugleich aber eine „alleinige Pflicht“ der Länder betont.

Monatelang haben Bund und Länder um die Fortsetzung des Digitalpakts gerungen, bei der Kultusministerkonferenz im März konnte ein Scheitern der Verhandlungen gerade noch abgewendet werden. Jetzt hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) den Ländern ein Konzept vorgelegt, wie sich der Bund die künftige Ausgestaltung im Schulsystem vorstellt.

Der Entwurf für eine „Gesamtvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Digitalpakt 2.0“, der WELT AM SONNTAG vorliegt, dürfte jedoch noch für harte Diskussionen sorgen. Denn anders als der Digitalpakt Schule, mit dem der Bund den Ausbau der digitalen Infrastruktur von 2019 bis 2024 mit fünf Milliarden Euro gefördert hat, sollen die Länder bei der Fortsetzung 2025 bis 2030 mit ins Boot kommen. „Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von 50 Prozent, die Länder beteiligen sich ebenfalls mit 50 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen eines Landes“, heißt es in der Vereinbarung.

Die Erbringung der Förderquote durch die Länder dürfe dabei nicht zulasten kommunaler Haushalte gehen. Eine weitere Fortsetzung über 2030 hinaus wird ausgeschlossen. Die Finanzhilfe sei eine „letztmalige Unterstützung“ des Bundes. „Es ist daher alleinige Pflicht der Länder, für die nachhaltige Finanzierung des digitalen Wandels in den Schulen Sorge zu tragen“, heißt es in dem Papier.

Die Gesamtsumme für den Digitalpakt ist im Entwurf noch mit einem „X“ angegeben. Insgesamt soll es aber um ein ähnliches Gesamtvolumen gehen wie beim ersten Digitalpakt, also etwa fünf Milliarden Euro. Vorgesehen sind drei Handlungsstränge: die weitere Investition in die digitale Infrastruktur, die Qualifizierung von Lehrkräften sowie eine nachhaltige Strategie zur Digitalisierung der Bildung in der dauerhaften Verantwortung der Länder.

Forderung nach Fortbildungspflicht für Lehrer

Stark-Watzinger hatte im Rahmen der Verhandlungen stets betont, dass der Bund bei der Fortsetzung des Digitalpakts darauf bestehe, nicht einfach nur weiter in den Ausbau der technischen Infrastruktur zu investieren, sondern auch die Fortbildung der Lehrkräfte voranzutreiben.

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„Eine zeitgemäße IT-Infrastruktur ist notwendig, aber kein Selbstzweck“, heißt es in dem Entwurf. „Digitalisierung in der Bildung erfordert auch einen zeitgemäßen und zukunftsorientierten digitalen und insbesondere digital gestützten Unterricht sowie eine entsprechende Schulentwicklung.“ Digitale Kompetenzen und die Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen seien „wesentliche Faktoren für den Erfolg der digitalen Transformation im Schulbereich“.

Konkret wird eine Fortbildungspflicht im Umfang von 30 Stunden im Jahr gefordert. Bund und Länder sollen zwischen 2025 und 2030 je 500 Millionen Euro in eine „Forschungs- und Transferinitiative digitales Lehren und Lernen“ investieren. Bildung soll in die Curricula aufgenommen werden. Zudem brauche es eine Verständigung auf „ambitionierte, verpflichtende gemeinsame Standards bei den Digital- und Medienkompetenzen zwischen allen Ländern.“

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